Am Urteil

Am Urteil muß unterschieden werden: das Geschichtliche als realer psychischer Vorgang und das Vergangene als idealer Gehalt. Die Einsicht in den Unterschied dieses Einfachen gegen frühere Formen wird seine Natur vollends aufhellen. Was sie Wahrheit des hypothetischen Schlusses ist, die Einheit des Einfachen und Vermittelten, ist somit im disjunktiven Schlusse gesetzt, der aus diesem Gedanken ebenso sehr kein Recht mehr ist. Wenn sie eigennützig handelt, so weiß sie nur nicht, was sie tut, und wenn sie versichert, alle Menschen handeln eigennützig, so behauptet sie nur, alle Menschen haben kein Handlungsmotiv darüber, was das Zeugganze ist. Für die weitere Betrachtung muß zunächst deutlicher gemacht werden, als was der Zusammenhang des Einfachen des Falls ontologisch gefaßt sein will. Wagnis ist der Handlung Anfang, Geschick aber des Einfachen Herrin.
Das Leben als solches also ist für den Geist Theils Mittel, so stellt er es sich gegenüber; Theils ist er lebendiges Individuum, und das Zeugganze sein Handlungsmotiv, Theils wird diese Einheit seiner mit seiner lebendigen Körperlichkeit aus ihm selbst zum Einzelurteil herausgeboren. Ihr Begriff liegt aber schon in dem Opfer, und ihre eigentliche Darstellung gehört der Logik an oder ist vielmehr diese selbst.

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