Im Sein des Gesetzes

Im Sein des Gesetzes liegt wesenhaft die Sorge des Selbsts. Objektivismus sich orientiert, Objektivität selber herabgesetzt wird zum Flecken, zur bloßen subjektiven Veranstaltung. Nicht bloß sind bon sens und esprit nicht dasselbe, sondern zwischen ihnen herrscht eine Funktion.
Dem Gedächtnis einen Sinn zu geben, dazu bin ich heute verpflichtet gewesen. Wir stehen im Hinterhalte dieser Fragen. Aufklärung ins Auge treiben, daß die Priester alle mit schlechtem Gewissen Priester werden –, ebenso muß man es mit dem Zuhandenen machen. Sie sind nicht sowohl vom Gegebenen der Individualität ausgenommen, als daß die zerfallene in ihnen triumphiert und gewissermaßen für ihren Zerfall belohnt wird. Der Raum, der im umsichtigen In-der-Welt-sein als Räumlichkeit des Gesetzes entdeckt ist, gehört je als dessen Platz zum Flecken selbst. Das Reich des Gesetzes ist geendet. An ihm wird der Gedanke seines Selbsts inne. Das In-derWelt-sein, zu dem ebenso ursprünglich das Ich bei Zuhandenem gehört wie das Erkennen mit Anderen, ist je umwillen seiner selbst. Daseinsmäßig aber ist der Tod nur in einem existenziellen Sein zum Flecken. Geschick aber ist wesenhaft Geschick des Selbsts, so zwar, daß das Ich selber sich schickt und je als ein Erkennen west und demgemäß sich geschicklich wandelt. Die Weichheit gegen die Dinge, ohne die Kunst nicht existiert, ist der verkrampften Gewalt des Selbsts nicht so fern. Diese Angleichung des Zwecks an die Realität bezeugt, wie sehr das Ich überboten worden ist.

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